Verhaltenskodex für Zulieferer
Geschäftsintegrität
Alle Formen von Bestechung, Korruption, Erpressung und Unterschlagung sind streng verboten. Der Lieferant darf Optimas oder andere Personen nicht durch Missbrauch privilegierter oder geschützter Informationen, falsche Darstellung wesentlicher Tatsachen oder andere unlautere oder unehrliche Praktiken ausnutzen.
Interessenskonflikte
Der Lieferant darf Mitarbeiter von Optimas oder deren Familienmitglieder nicht anwerben oder engagieren, um als leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter oder Berater für den Lieferanten zu fungieren, es sei denn mit Zustimmung des General Counsel von Optimas.
Fairer Wettbewerb
Der Lieferant hat alle für seine Geschäftstätigkeit geltenden Kartell- und Wettbewerbsgesetze einzuhalten.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Der Lieferant muss seinen Mitarbeitern ein faires, sicheres und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Rahmen des Global Compact der Vereinten Nationen bieten.
Einhaltung von Gesetzen
Der Lieferant muss alle anwendbaren nationalen, staatlichen und lokalen Gesetze und Vorschriften vollständig einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen, die sich auf Arbeit, Einwanderung, Gesundheit und Sicherheit sowie die Umwelt beziehen.
Freiwillige Arbeit und Arbeitsrechte
Alle Arbeitsleistungen des Lieferanten müssen freiwillig sein. Kinderarbeit oder Zwangsarbeit, sei es in Form von Gefängnisarbeit, Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder anderweitig, darf nicht eingesetzt werden. Der Lieferant erkennt das Recht der Mitarbeiter auf Tarifverhandlungen und Vereinigungsfreiheit an.
Nichtdiskriminierung
Der Lieferant darf nicht aufgrund von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Nationalität, genetischen Informationen, politischer Meinung oder sozialer oder ethnischer Herkunft diskriminieren.
Belästigung und Missbrauch
Jeder Mitarbeiter ist mit Respekt und Würde zu behandeln, und kein Mitarbeiter darf körperlicher, sexueller oder psychischer Belästigung oder Misshandlung ausgesetzt werden.
Gesundheit und Sicherheit
Der Lieferant muss ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld bereitstellen, um Unfälle und Verletzungen in Übereinstimmung mit nationalen, staatlichen und lokalen Gesetzen zu vermeiden. Es müssen proaktive Maßnahmen ergriffen werden, um Gefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden.
Umwelt
Der Lieferant muss alle anwendbaren nationalen, staatlichen und lokalen Umweltgesetze und -vorschriften einhalten. Der Lieferant ist bestrebt, die Verantwortung für die Umwelt zu fördern.
Ethik-Hotline
Wir ermutigen dazu, jegliche Verstöße gegen diesen Kodex an die Optimas AlertLine zu melden. Meldungen können online anonym eingereicht werden hier.
Einhaltung dieser Richtlinie
Lieferanten müssen angemessene Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass dieser Verhaltenskodex für Lieferanten in ihrer gesamten Organisation und Lieferkette kommuniziert wird. Wenn der Lieferant von einer Nichteinhaltung dieses Verhaltenskodex für Lieferanten erfährt, muss er dies Optimas unverzüglich melden. Die Nichteinhaltung dieses Verhaltenskodex durch einen Lieferanten kann je nach Schwere des Verstoßes und den besonderen Umständen ein Grund für Optimas sein, die Beziehung mit dem Lieferanten zu beenden.